Berufsschule Pharmazeutisch-kaufmännische(r) Angestellte(r)
Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte arbeiten in öffentlichen Apotheken, Krankenhausapotheken, im pharmazeutischen Großhandel und in der pharmazeutischen Industrie.
In der Apotheke ist die/ der PKA vorrangig im kaufmännischen und organisatorischen Bereich beschäftigt.
- Tätigkeit
- Tagesablauf
- Voraussetzung
- Ausbildung
- Weiterbildungsmöglichkeiten
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Institut der deutschen Wirtschaft Köln, Projekt Junior
Konrad-Adenauer-Ufer 21, 50668 Köln
Persönliche Voraussetzungen
Die Arbeit in einer Apotheke setzt ein besonderes Interesse an kaufmännischen und pharmazeutischen Sachverhalten sowie am Umgang mit modernen Informations- und Kommunikationssystemen voraus. Bei der Betreuung des Warenlagers, der Warenbeschaffung, der Büroorganisation und der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle sind Verantwortungsbewusstsein, Genauigkeit und Gewissenhaftigkeit erforderlich.
Wichtige Eigenschaften einer/ eines PKA sind auch die Bereitschaft und die Fähigkeit zur Teamarbeit, die Kommunikationsfähigkeit im Umgang mit Kunden und Geschäftspartnern, Kreativität bei der Warenpräsentation und Marketingmaßnahmen, organisatorische Fähigkeiten bei der Durchführung apothekenspezifischer Dienstleistungen sowie Freundlichkeit, Zuverlässigkeit und Einsatzbereitschaft.
Schulische Voraussetzungen
Einzige Voraussetzung ist der Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit einem Apothekenbetrieb oder einer Krankenhausapotheke.
Jahrgangsstufen | Std./Wo. | Berufsschultage |
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Grundstufe | 18 | Unterricht an zwei Berufsschultagen |
Fachstufe 1 | 9 | Unterricht an einem Berufsschultag</td |
Fachstufe 2 | 9 | Unterricht an einem Berufsschultag</td |
Berufsübergreifender Lernbereich: 14 Stunden mit den Fächern |
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Deutsch / Kommunikation |
Fremdsprache / Kommunikation |
Politik |
Sport |
Religion |
Berufsbezogenener Lernbereich: 22 Stunden mit den Lernfeldern |
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LF 1 | Die eigene Apotheke präsentieren |
LF 2 | Die eigene Rolle im Unternehmen mitgestalten |
LF 3 | Waren beschaffen |
LF 4 | Wareneingang bearbeiten |
LF 5 | Waren lagern |
LF 6 | Sortiment gestalten und Waren präsentieren |
LF 7 | Über apothekenübliche Waren beraten und Dienstleistungen anbieten |
LF 8 | Liquidität sichern |
LF 9 | Mit heilberuflichen Verordnungen umgehen |
LF 10 | Bei Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln mitwirken |
LF 11 | Schwierige und komplexe Gesprächssituationen bewältigen |
LF 12 | Ein Marketingprojekt durchführen |
LF 13 | Geschäftsprozesse erfassen und kontrollieren |
Für die Durchführung folgender Prüfungen ist die Apothekerkammer Niedersachsen in 30163 Hannover, An der Markuskirche 4, Tel. 0511-39099-0, zuständig.
Zwischenprüfung
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes findet nach ca. 18 Monaten Ausbildungszeit eine Zwischenprüfung statt. Sie dauert 120 Minuten und bezieht sich auf die für das erste Ausbildungsjahr in der Apotheke zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf die Inhalte des Berufsschulunterrichts im berufsbezogenen Lernbereich.
Folgende Prüfungsbereiche sind vorgesehen:
- Beschaffung von Arzneimitteln und apothekenüblichen Waren
- Preisbindung
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung findet zum Ende des 3. Ausbildungsjahres statt.
Die schriftliche Prüfung besteht aus folgenden Prüfungsbereichen:
- Geschäfts- und Leistungsprozesse in der Apotheke : 90 Minuten
- Warensortimente: 90 Minuten
- Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten
Die praktische Prüfung besteht aus folgenden Prüfungsbereichen:
- Warenwirtschaft
- Beratungsgespräch
mit insgesamt 60 Minuten Prüfungszeit plus 15 Minuten Vorbereitungszeit.
In der praktischen Prüfung „Warenwirtschaft“ werden kaufmännische Handlungen abgeprüft, z. B. Bearbeitung einer Lieferung. Während der Aufgabendurchführung findet ein situatives Fachgespräch statt.
Im praktischen Prüfungsbereich „Beratungsgespräch“ findet ein simuliertes Beratungsgespräch vor dem gesamten Prüfungsausschuss statt.
Eine mündliche Ergänzungsprüfung kann stattfinden, wenn diese für das Bestehen der Prüfung nötig ist
Zeugnisse werden zum Schuljahresende ausgestellt, Halbjahreszeugnisse werden in der Berufsschule nicht ausgegeben.
Im Rahmen des Berufsschulunterrichts werden ausbildungsbegleitende Besichtigungen durchgeführt, z. B. Besichtigung eines Pharma-Großhandels, des Arzneipflanzengartens, einer Krankenhausapotheke und eines Blisterzentrums.
Am Ende des 2. Ausbildungsjahres findet eine zertifizierte Fortbildung zum Thema „Kompressionstherapie“ statt.
Sekundarabschluss I – Realschulabschluss
Schülerinnen und Schüler erwerben mit dem Berufsschulabschluss und der erfolgreichen Abschlussprüfung vor der Apothekerkammer den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss.
Erweiterter Sekundarabschluss I
Schülerinnen und Schüler erwerben mit dem Berufsschulabschluss und bestandener Abschlussprüfung vor der Apothekerkammer sowie einem Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0 im Abschlusszeugnis den Erweiterten Sekundarabschluss I, bei mindestens befriedigenden Leistungen in Deutsch, Englisch und im Berufsspezifischen Unterricht.
Mit dem erfolgreichen Bestehen der Abschlussprüfung wird der Sachkundenachweis für den Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb der Apotheke erworben.
Kontakt
kommissarische Leitung:
Frau Judithn Elbert, StD´
Berufsschule Pharmaz.-kaufm. Assistenten
Die Ausbildung zur/ zum Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten dauert drei Jahre und findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt (duales System).