Dem Schulvorstand obliegt die wichtige Aufgabe, die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten (vgl. §38a NSchG). Zusätzlich entscheidet der Schulvorstand u. a. über den von der Schulleiterin/dem Schulleiter aufgestellten Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel, die Zusammenarbeit mit anderen Schulen, Schulpartnerschaften, Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen und einiges mehr.