Berufsschule Tiermedizinische(r) Fachangestellte(r)

Die Ausbildung zur Tiermedizinischen Fachangestellten/ zum Tiermedizinischen Fachangestellten dauert drei Jahre und findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt (Duales System).

Tiermedizinische Fachangestellte arbeiten vorwiegend in Tierarztpraxen und Tierkliniken, aber auch in veterinärmedizinischen Laboratorien, Zoos, Tierheimen oder in der Tierhaltung. Beschäftigt wird die/der Tiermedizinische Fachangestellte darüber hinaus in der tiermedizinischen Forschung, der chemischen Industrie oder bei Institutionen und Organisationen des Gesundheits- und des Veterinärwesens.

Persönliche Voraussetzungen
Die Arbeit in einer Tierarztpraxis setzt ein besonderes Interesse und Verständnis für Tiere und Geduld im Umgang mit Tieren und Tierbesitzern voraus. Die Tiermedizinischen Fachangestellten müssen in der Praxis die ihnen übertragenen Aufgaben gewissenhaft und verantwortungsbewusst ausführen und bereit und fähig sein, im Team zu arbeiten. Interesse sollte nicht nur an medizinischen Themen, sondern auch an organisatorischen und verwaltenden Tätigkeiten bestehen. Darüber hinaus wird eine schnelle Auffassungsgabe, ein gutes Personengedächtnis, Belastbarkeit, ein ausgeprägtes Gefühl für Sauberkeit und Ordnung sowie absolute Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit verlangt.

Schulische Voraussetzungen
Die einzige Voraussetzung ist der Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit einer Tierarztpraxis oder einer Tierklinik

Jahrgangsstufen Std./Wo. Berufsschultage
Grundstufe 18 Unterricht an zwei Berufsschultagen
Fachstufe 1 9 Unterricht an einem Berufsschultag</td
Fachstufe 2 9 Unterricht an einem Berufsschultag</td
Berufsübergreifender Lernbereich: 14 Stunden mit den Fächern
Deutsch / Kommunikation
Fremdsprache / Kommunikation
Politik
Sport
Religion
Berufsbezogenener Lernbereich: 22 Stunden mit den Lernfeldern
Grundstufe:
LF 1 Die eigene Berufsausbildung mitgestalten und sich im Gesundheits- und im Veterinärwesen orientieren
LF 2 Patienten und Klienten empfangen und bis zur Behandlung begleiten
LF 3 Bei der Verhütung und Erkennung von Infektionskrankheiten mitwirken und erbrachte Leistungen abrechnen
LF 4 Zwischenfällen vorbeugen und in Notfallsituationen Hilfe leisten
Fachstufe 1:
LF 5 Gebrauchs- und Verbrauchsgüter beschaffen und verwalten
LF 6 Bei Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Haut und der Sinnesorgane mitwirken
LF 7 Bei der Diagnostik und der Therapie von Erkrankungen des Bewegungsapparates mitwirken sowie Röntgen- und Strahlenschutzmaßnahmen durchführen
LF 8 Praxisabläufe organisieren
Fachstufe 2:
LF 9 Bei der Diagnostik und der Therapie von Erkrankungen des Harn- und Verdauungstraktes mitwirken
LF 10 Bei operativen Eingriffen assistieren, das Tier postoperativ betreuen und die erbrachten Leistungen abrechnen
LF 11 Klienten beraten und betreuen
LF 12 Praxisprozesse im Team planen und gestalten und bei Marketingmaßnahmen mitwirken

Für die Durchführung folgender Prüfungen ist die Tierärztekammer Niedersachsen in 30625 Hannover, Fichtestraße 13, Tel. 0511 555091, zuständig.

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung findet zu Beginn des 2. Halbjahres in der Fachstufe 1 (2. Ausbildungsjahr) statt und dauert 120 Minuten. Geprüft werden berufsbezogene Kenntnisse und praktische Erfahrungen.

AbschlussprüfungDie schriftliche Prüfung besteht aus folgenden Prüfungsbereichen:

  • Behandlungsassistenz: 120 Minuten
  • Betriebsorganisation und Verwaltung: 90 Minuten
  • Infektionskrankheiten und Seuchenschutz: 45 Minuten
  • Strahlenschutz in der Tierheilkunde: 45 Minuten
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten

Die praktische Prüfung soll höchstens 75 Minuten dauern. Darin werden 60 Minuten praxisbezogene Arbeitsabläufe simuliert, demonstriert, dokumentiert und präsentiert.
Zuzüglich findet ein 15minütiges Fachgespräch statt.

Eine mündliche Ergänzungsprüfung findet statt, wenn im schriftlichen Teil bis zu 2 Prüfbereiche mangelhaft und in den übrigen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.

Zeugnisse werden zum Schuljahresende ausgestellt, Halbjahreszeugnisse werden in der Berufsschule nicht ausgegeben.

Im Rahmen des Berufsschulunterrichts werden berufsbegleitende Besichtigungen durchgeführt, z. B. des Friedrich-Löffler-Instituts, der Tierärztlichen Hochschule, des Zoos in Hannover mit tierärztlicher Führung. Durch zusätzlichen Laborunterricht wird eine Zusatzqualifikation erworben, Fachvorträge von Experten zum Thema Fütterung, Strahlenkunde und Tierhaltung sind in den Unterricht integriert.

Sekundarabschluss I – Realschulabschluss
Schülerinnen und Schüler erwerben mit dem Berufsschulabschluss und der erfolgreichen Abschlussprüfung vor der Tierärztekammer den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss.

Erweiterter Sekundarabschluss I
Schülerinnen und Schüler erwerben mit dem Berufsschulabschluss und bestandener Abschlussprüfung vor der Tierärztekammer sowie einem Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0 im Abschlusszeugnis, bei mindestens befriedigenden Leistungen in Deutsch, Englisch und im Berufsspezifischen Unterricht den Erweiterten Sekundarabschluss I.

Kontakt

Dr. Carsten Faßmann, StR.
Teamleitung

Berufsschule Tiermed. Fachangestellten

0531 4704184
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