Berufsschule Zahnmedizinische(r) Fachangestellte(r)
Zahnmedizinische Fachangestellte arbeiten in der Regel in niedergelassenen Zahnarztpraxen, möglich ist die betriebliche Ausbildung aber auch in Krankenhäusern.
Hauptaufgabe der Zahnmedizinischen Fachangestellten/ des Zahnmedizinischen Fachangestellten ist die Betreuung der Patientinnen und Patienten und die Unterstützung der Zahnärztin/ des Zahnarztes in Behandlungsassistenz und bei verwaltungstechnischen Aufgaben.
Persönliche Voraussetzungen
Freude im Umgang mit Menschen und ein damit verbundenes hohes Maß an Einfühlungsvermögen sollten als Grundeinstellung vorhanden sein, wenn Sie den Beruf der Zahnmedizinischen Fachangestellten/ des Zahnmedizinischen Fachangestellten ausüben möchten. Das Arbeitsverhalten einer Zahnmedizinischen Fachangestellten/ eines Zahnmedizinischen Fachangestellten sollte darüber hinaus geprägt sein durch Geduld und Belastbarkeit in Stresssituationen, Gewissenhaftigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Bereitschaft zur Teamarbeit.
Schulische Voraussetzungen
Es ist rechtlich keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung vorgeschrieben. Einzige Voraussetzung ist der Abschluss eines Ausbildungsvertrages zwischen der Ausbildungspraxis und der bzw. dem Auszubildenden.
Folgende Unterrichtstage und Wochenstunden sind für die Zahnmedizinische Fachangestellte/ den Zahnmedizinischen Fachangestellten geplant:
Jahrgangsstufen | Std./Wo. | Berufsschultage |
---|---|---|
Grundstufe | 18 | Mittwoch (1. Berufsschultag) und ein 2. Berufsschultag |
Fachstufe 1 | 9 | Unterricht an einem Berufsschultag |
Fachstufe 2 | 9 | Unterricht an einem Berufsschultag |
Unterrichtsfach | Grundst. Std./Wo. | Fachst. 1 Std./Wo. | Fachst. 2 Std./Wo. |
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Deutsch / Kommunikation | 2 | 1 | 1 |
Fremdsprache / Kommunikation | 2 | ||
Politik | 2 | 1 | 1 |
Sport | 2 | ||
Religion | 2 |
Nr. | Lernfelder |
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1 | Die eigene Rolle im Ausbildungsbetrieb mitgestalten |
2 | Patienten empfangen und begleiten |
3 | Hygienemaßnahmen organisieren und Medizinprodukte aufbereiten |
4 | Patienten bei der Kariestherapie begleiten |
ILF | Individuelle Lernförderung |
Nr. | Lernfelder |
---|---|
5 | Patienten bei endodontischen Behandlungen begleiten |
6 | Patienten bei chirurgischen Behandlungen begleiten |
7 | Medizinische Notfälle begleiten |
8 | Patienten bei parodontologischen Behandlungen begleiten |
9 | Praxisbedarf beschaffen und verwalten |
Nr. | Lernfelder |
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10 | Patienten bei prophylaktischen und kieferorthopädischen Behandlungen begleiten |
11 | Patienten bei prothetischen Behandlungen begleiten |
12 | Bildgebende Verfahren und Strahlenschutzmaßnahmen anwenden |
13 | Arbeitsprozesse organisieren und optimieren |
Grundsätzlich ist eine Befreiung vom Berufsschulunterricht nicht möglich. In Ausnahmefällen kann ein Antrag auf Sonderurlaub gestellt werden.
Für die Durchführung der folgenden Prüfungen ist die Zahnärztekammer Niedersachsen in 30519 Hannover, Zeißstr. 11a, Tel. 0511 833910, zuständig.
Zwischenprüfungen
Die Zwischenprüfung findet in der Fachstufe 1, in der Regel im Februar/März statt. In der Zwischenprüfung werden Fertigkeiten und Kenntnisse in der Durchführung von Hygienemaßnahmen, Hilfeleistung bei Zwischenfällen und Unfällen, Assistenz bei konservierenden und chirurgischen Behandlungen und Anwendung von Gebührenordnungen und Vertragsbestimmungen überprüft. Sie wird schriftlich im zeitlichen Rahmen von 120 Minuten durchgeführt.
Abschlussprüfungen
Die Abschlussprüfung wird zum jeweiligen Schuljahresende abgehalten. Im schriftlichen Teil der Abschlussprüfung werden folgende Bereiche geprüft:
- Behandlungsassistenz: 150 Minuten
- Abrechnungswesen: 90 Minuten
- Praxisorganisation und -verwaltung: 60 Minuten
- Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten
Abschlussprüfung für Prüflinge mit Ausbildungsstart August 2022
Die Abschlussprüfung findet als sogenannte gestreckte Abschlussprüfung (GAP) statt und besteht aus zwei zeitlich voneinander getrennten Teilen.
Teil 1 der Abschlussprüfung findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt und erstreckt sich auf die Inhalte der ersten 18 Monate. Sie findet schriftlich in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- Durchführen von Hygienemaßnahmen und Aufbereiten von Medizinprodukten (60 Minuten)
- Empfangen und Aufnehmen von Patientinnen und Patienten (60 Minuten)
Teil 2 der Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildung in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- Assistieren bei und Dokumentieren von zahnärztlichen Maßnahmen (praktisch)
- Organisieren der Verwaltungsprozesse und Abrechnen von Leistungen (schriftlich; 120 Minuten)
- Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftlich; 60 Minuten)
In der praktischen Prüfung zeigen die Prüflinge anhand komplexer praxisorientierter Situationen ihre Fähigkeiten in der Patientenbetreuung und -information, der Organisation von Behandlungsabläufen, der Behandlungsassistenz und der Durchführung von Verwaltungsarbeiten. Falls erforderlich, schließt sich eine mündliche Prüfung in einem Bereich der schriftlichen Abschlussprüfung an.
Mit dem Erwerb des Berufsschulabschlusses und Bestehen der Abschlussprüfung erhalten die Schülerinnen und Schüler, die den Hauptschulabschluss haben, den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss. Um den Erweiterten Sekundarabschluss I zu erwerben, sind folgende Voraussetzungen erforderlich:
- Erwerb des Berufsschulabschlusses
- Erfolgreiche Abschlussprüfung vor der Zahnärztekammer
- Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0 im Abschlusszeugnis, bei mindestens befriedigenden Leistungen in Deutsch, Englisch und im Berufsspezifischen Unterricht
Im Februar jeden Jahres findet ein Ausbildersprechtag statt. Hier kann ein Austausch über den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler sowie über deren Arbeits- und Sozialverhalten stattfinden.
Kontakt
Lisa Stender, StR´in
Teamleitung
Berufsschule Zahnmed. Fachangestellten
0531 4704184
E-Mail schreiben
Die Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten/ zum Zahnmedizinischen Fachangestellten dauert drei Jahre und findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt (duales System).