Berufsschule Zahnmedizinische(r) Fachangestellte(r)

Zahnmedizinische Fachangestellte arbeiten in der Regel in niedergelassenen Zahnarztpraxen, möglich ist die betriebliche Ausbildung aber auch in Krankenhäusern.

Hauptaufgabe der Zahnmedizinischen Fachangestellten/ des Zahnmedizinischen Fachangestellten ist die Betreuung der Patientinnen und Patienten und die Unterstützung der Zahnärztin/ des Zahnarztes in Behandlungsassistenz und bei verwaltungstechnischen Aufgaben.

Persönliche Voraussetzungen

Freude im Umgang mit Menschen und ein damit verbundenes hohes Maß an Einfühlungsvermögen sollten als Grundeinstellung vorhanden sein, wenn Sie den Beruf der Zahnmedizinischen Fachangestellten/ des Zahnmedizinischen Fachangestellten ausüben möchten. Das Arbeitsverhalten einer Zahnmedizinischen Fachangestellten/ eines Zahnmedizinischen Fachangestellten sollte darüber hinaus geprägt sein durch Geduld und Belastbarkeit in Stresssituationen, Gewissenhaftigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Bereitschaft zur Teamarbeit.

Schulische Voraussetzungen

Es ist rechtlich keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung vorgeschrieben. Einzige Voraussetzung ist der Abschluss eines Ausbildungsvertrages zwischen der Ausbildungspraxis und der bzw. dem Auszubildenden.

Folgende Unterrichtstage und Wochenstunden sind für die Zahnmedizinische Fachangestellte/ den Zahnmedizinischen Fachangestellten geplant:

Jahrgangsstufen Std./Wo. Berufsschultage
Grundstufe 18 Mittwoch (1. Berufsschultag) und
ein 2. Berufsschultag
Fachstufe 1 9 Unterricht an einem Berufsschultag
Fachstufe 2 9 Unterricht an einem Berufsschultag
– Berufsübergreifender Lernbereich
Unterrichtsfach Grundst. Std./Wo. Fachst. 1 Std./Wo. Fachst. 2 Std./Wo.
Deutsch / Kommunikation 2 1 1
Fremdsprache / Kommunikation 2
Politik 2 1 1
Sport 2
Religion 2
– Berufsbezogener Lernbereich (Grundstufe)
Nr. Lernfelder
1 Die eigene Rolle im Ausbildungsbetrieb mitgestalten
2 Patienten empfangen und begleiten
3 Hygienemaßnahmen organisieren und Medizinprodukte aufbereiten
4 Patienten bei der Kariestherapie begleiten
ILF Individuelle Lernförderung
– Berufsbezogener Lernbereich (Fachstufe 1)
Nr. Lernfelder
5 Patienten bei endodontischen Behandlungen begleiten
6 Patienten bei chirurgischen Behandlungen begleiten
7 Medizinische Notfälle begleiten
8 Patienten bei parodontologischen Behandlungen begleiten
9 Praxisbedarf beschaffen und verwalten
– Berufsbezogener Lernbereich (Fachstufe 2)
Nr. Lernfelder
10 Patienten bei prophylaktischen und kieferorthopädischen Behandlungen begleiten
11 Patienten bei prothetischen Behandlungen begleiten
12 Bildgebende Verfahren und Strahlenschutzmaßnahmen anwenden
13 Arbeitsprozesse organisieren und optimieren
Zusätzlich zu den in der Berufsausbildung erworbenen berufsbezogenen Kenntnissen werden allgemeine Fähigkeiten humaner und sozialer Art vermittelt. Dabei hat die Berufsschule zum Ziel Möglichkeiten zu eröffnen, berufliche Flexibilität zur Bewältigung der sich wandelnden Anforderungen in Arbeitswelt und Gesellschaft zu entwickeln.

Grundsätzlich ist eine Befreiung vom Berufsschulunterricht nicht möglich. In Ausnahmefällen kann ein Antrag auf Sonderurlaub gestellt werden.

Für die Durchführung der folgenden Prüfungen ist die Zahnärztekammer Niedersachsen in 30519 Hannover, Zeißstr. 11a, Tel. 0511 833910, zuständig.

Zwischenprüfungen

Die Zwischenprüfung findet in der Fachstufe 1, in der Regel im Februar/März statt. In der Zwischenprüfung werden Fertigkeiten und Kenntnisse in der Durchführung von Hygienemaßnahmen, Hilfeleistung bei Zwischenfällen und Unfällen, Assistenz bei konservierenden und chirurgischen Behandlungen und Anwendung von Gebührenordnungen und Vertragsbestimmungen überprüft. Sie wird schriftlich im zeitlichen Rahmen von 120 Minuten durchgeführt.

Abschlussprüfungen

Die Abschlussprüfung wird zum jeweiligen Schuljahresende abgehalten. Im schriftlichen Teil der Abschlussprüfung werden folgende Bereiche geprüft:

  • Behandlungsassistenz: 150 Minuten
  • Abrechnungswesen: 90 Minuten
  • Praxisorganisation und -verwaltung: 60 Minuten
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten

Abschlussprüfung für Prüflinge mit Ausbildungsstart August 2022

Die Abschlussprüfung findet als sogenannte gestreckte Abschlussprüfung (GAP) statt und besteht aus zwei zeitlich voneinander getrennten Teilen.

Teil 1 der Abschlussprüfung findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt und erstreckt sich auf die Inhalte der ersten 18 Monate. Sie findet schriftlich in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

  • Durchführen von Hygienemaßnahmen und Aufbereiten von Medizinprodukten (60 Minuten)
  • Empfangen und Aufnehmen von Patientinnen und Patienten (60 Minuten)

Teil 2 der Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildung in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

  • Assistieren bei und Dokumentieren von zahnärztlichen Maßnahmen (praktisch)
  • Organisieren der Verwaltungsprozesse und Abrechnen von Leistungen (schriftlich; 120 Minuten)
  • Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftlich; 60 Minuten)

In der praktischen Prüfung zeigen die Prüflinge anhand komplexer praxisorientierter Situationen ihre Fähigkeiten in der Patientenbetreuung und -information, der Organisation von Behandlungsabläufen, der Behandlungsassistenz und der Durchführung von Verwaltungsarbeiten. Falls erforderlich, schließt sich eine mündliche Prüfung in einem Bereich der schriftlichen Abschlussprüfung an.

Mit dem Erwerb des Berufsschulabschlusses und Bestehen der Abschlussprüfung erhalten die Schülerinnen und Schüler, die den Hauptschulabschluss haben, den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss. Um den Erweiterten Sekundarabschluss I zu erwerben, sind folgende Voraussetzungen erforderlich:

  1. Erwerb des Berufsschulabschlusses
  2. Erfolgreiche Abschlussprüfung vor der Zahnärztekammer
  3. Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0 im Abschlusszeugnis, bei mindestens befriedigenden Leistungen in Deutsch, Englisch und im Berufsspezifischen Unterricht

Im Februar jeden Jahres findet ein Ausbildersprechtag statt. Hier kann ein Austausch über den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler sowie über deren Arbeits- und Sozialverhalten stattfinden.

Lisa Stender - ZFA -Teamleitung

Kontakt

Lisa Stender, StR´in
Teamleitung

Berufsschule Zahnmed. Fachangestellten

0531 4704184
E-Mail schreiben

Die Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten/ zum Zahnmedizinischen Fachangestellten dauert drei Jahre und findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt (duales System).