In Niedersachsen gibt es seit dem 12. April 2021 für alle Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte und sonstige Beschäftige in Schulen eine Testpflicht zum Ausschluss einer Corona-Infektion.

Der Start des Schuljahres 2021/2022 wird für die Laufzeit der neuen Corona-Verordnung bis zum 22. September 2021 mit einem besonders engmaschigen Sicherheitsnetz begleitet, das wie folgt ausgestaltet ist:

An den ersten sieben Schultagen – also von Donnerstag 2. bis Freitag 10. September – wird eine tägliche Testpflicht gelten. Die Schülerinnen und Schüler sowie nicht durchgeimpftes Schulpersonal müssen sich in diesem Zeitraum an jedem Tag freitesten, bevor sie in die Schule gehen dürfen.
Ab dem 13. September wird die Testpflicht auf drei Tests pro Woche festgelegt. Ausgenommen von der Testpflicht sind dann vollständig geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte.

Am jeweils ersten Unterrichtstag nach den Ferien werden Selbsttests in der Schule durchgeführt.

Alle weiteren Selbsttests führen die Schüler/innen dann an vorgegebenen Tagen zu Hause durch. Nur negativ getestete Schüler/innen dürfen dann in die Schule kommen.
Bei minderjährigen Schüler/innen müssen die Erziehungsberechtigten den durchgeführten Selbsttest und das negativer Testergebnis bestätigen: Formular Bestätigung Testergebnis HES. Dieses Formular erhalten alle Minderjährigen auch bei Ausgabe der Testkits.

Eine Anleitung zum Selbsttest haben wir als Download bereitgestellt: „Anleitung Selbsttestung“.
Gut geeignet ist auch ein Video, das Schüler des Wilhelm-Gymnasiums bereitgestellt haben:
https://wilhelm-gym.net/corona/Schnelltest.mp4
(Hinweis: Die erwähnte Einwilligung ist nicht im Aufgabenmodul hochzuladen).

Weitere Informationen finden Sie auf den Seites des Kultusministeriums:

https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/schule_neues_schuljahr/faq_schule_in_corona_zeiten/impfen-und-testen-198530.html

Stand: 30.08.2021

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